- Gegenzeuge
- Gegenzeuge m юр. свиде́тель проти́вной стороны́
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
Gegenzeuge — Ge|gen|zeu|ge, der: 1. jmd., der das Gegenteil einer Aussage, Behauptung o. Ä. bezeugt: ich habe zwei n gegen die Behauptung, ich sei schuld an dem Unfall. 2. Zeuge der Gegenpartei in einem Prozess: die n wurden noch nicht vernommen. * * *… … Universal-Lexikon
Gegenzeuge — Ge|gen|zeu|ge … Die deutsche Rechtschreibung
Gegenzeugin — Ge|gen|zeu|gin, die: w. Form zu ↑ Gegenzeuge. * * * Ge|gen|zeu|gin, die: w. Form zu ↑Gegenzeuge … Universal-Lexikon